Von der Löschkompagnie zur Freiwilligen Feuerwehr

Laut Stadtratsbeschluß vom 10. März 1862 wurde eine neue Spritze angeschafft. Als Bedienung sollten acht kräftige Männer sowie acht Reserveleute aus der Mitte der Bürgerschaft gewählt werden, die im Falle eines Brandeinsatzes jeder mit 10 Neugroschen entlohnt werden sollten. Zum unmittelbaren Brandbezirk gehörten neben unserer Stadt die Ortschaften und Güter in einstündiger Entfernung.

Nach einem zeitgenössischen Bericht des damaligen Ehrenfeldwebels Adolf Schatter wurde nach einem diesbezüglichen Aufruf des Stadtrats an die Einwohnerschaft am 1. Juni 1867 in Gustav Hanke's Restaurant (Schkeuditzer Str. 14) die freiwillige "Löschkompagnie" gegründet. Auslöser dieser Aktivität waren wohl die vom 18.-23. 8. 1865 in Leipzig durchgeführten 3. Deutschen Feuerwehrtage und der von dort ausgegangene Aufruf, daß sich alle zur Brandbekämpfung bereiten Männer doch zusammenschließen möchten. Vor allem die Handwerker und sonstigen Gewerbetreibenden sowie die Turnerschaft fühlten sich durch diesen Aufruf angesprochen.

In der konstituierenden Versammlung am 20. Juli 1867 unterzeichneten und verpflichteten sich - nach Verlesen der vom berufenen Kommandanten verfaßten und von allen Anwesenden gebilligten Statuten - folgende Bürger als Mitglieder durch Ehrenwort und Unterschrift: Herr Carl Ronniger, als Kommandant Herr Carl Hörold, als Schriftführer und als Mannschaft die Herren Karl Golke, Hermann Härtel, Heinrich Kriegenherd, Gustav Hanke, Ferdinand Böhme, Ferdinand Schatter, Eduard Rost, Ferdinand Krötzsch, Gustav Buschendorf, Karl Sperling, Hermann Schatter, Gottfried Kunth, Gottlieb Dorn, Julius Hellas, Eduard Ebert, Wilhelm Rüger und August Laue. Laut Protokollbuch traten dann noch die Herren Adolf Schatter, Gustav Löbner und Eduard Wießner dieser ersten Mannschaft bei, die somit eine Stärke von 22 Mann hatte.

Als äußeres Zeichen trugen sie anfangs eine einheitliche Mütze, später außerdem eine blauweiß gestreifte Bluse mit Ledergurt, die vom Stadtrat bezahlt wurde. Die als Statuten bezeichnete Feuerlöschung hatte folgenden Wortlaut: "Die freiwillig zusammengetretene Lösch-Kompagnie hat den Zweck, bei Brandfällen die ihr anvertraute Spritze an die Brandstelle zu begleiten oder zu schaffen, auch dort zu bedienen. Um diesen Zweck zu erreichen, verpflichtet sich jedes Mitglied auf Ehrenwort, nachstehende Punkte genau einzuhalten und zu befolgen. Die Compagnie wird von einem, vom Stadtrath angestellten und in Pflicht genommenen, auch mit Instruction versehenen Commandanten commandiert, während zu dessen Stellvertretung von der Compagnie ein Mitglied aus deren Mitte gewählt wird. Sollte der Commandant und dessen Stellvertreter verhindert sein, an der Brandstelle zu erscheinen, so hat der älteste von denen anwesenden Mitgliedern das Commando zu führen. Jedes Mitglied hat dem Commandanten unbedingten Gehorsam zu leisten und die gegebenen Befehle ohne weiteres auszuführen. Sobald Feuerlärm gemacht wird, hat sich jedes Mitglied sofort an das Spritzenhaus in Dienstkleidung (!) zu begeben und sich anzumelden. Ist noch kein Commandoberechtigter zugegen, so haben dieselben nach eigenem besten Ermessen zu verfahren, im übrigen sich stets, sowohl bei Versammlungen als an der Brandstelle ruhig zu verhalten, alles Schreien und Toben und dergleichen zu vermeiden. Bei auswärtigen Bränden wird die Compagnie durch einen bespannten Wagen befördert, worauf alle nach erfolgter Meldung Platz nehmen und sich ruhig zu verhalten haben, vorzüglich haben sich während der Fahrt alle Mitglieder der Compagnie das Commandieren des Fuhrwerkers zu enthalten, während ihnen zusteht, bei schlechter Führung des Wagens Beschwerde beim Commandanten zu führen. Außer dem Commandanten und dem Spritzenmeister hat während der Fahrt nach einer Brandstelle noch ein Erstcurant zu bestimmendes Mitglied der Mannschaft ihren Platz auf der Spritze einzunehmen. Letzterem liegt ob, beim Eintreffen an der Brandstelle dem Spritzenmeister bei Instandsetzung (sicher: Ingangsetzung!) der Spritze zu unterstützen, Schläuche und Saugrohre auszulegen und dergleichen mehr. Nach Beendigung dieser Geschäfte hat sich derselbe sofort in die Mannschaft einzureihen, um die Spritze zu bedienen.

Über Ordnungsbefehlen jeder Art entscheidet die ganze Löschmannschaft. Dieselbe bestimmt auch die Strafenart nach Verfehlung des Commandanten sowie den Ausschluß eines Mitgliedes nach Stimmenmehrheit. Alle Strafgelder sowie Geschenke und sonstige Einnahmen fließen in eine gemeinschaftliche Kasse und bestimmt abenfalls die Compagnie nach Stimmenmehrheit über deren Verwendung. Jedes Mitglied hat, sobald es sich vom Feuerdienst entfernen will, Urlaub beim Commandanten einzuholen und seinen Wiedereintritt zu melden. Mundvorräthe, welche beim Dienst von Behörden oder Privaten der Compagnie zufließen, sind an den Commandanten der Compagnie abzuliefern, sowie der Commandant nach besten Kräften seine Leute mit Speise und Trank für gemeinschaftliche Rechnung zu versorgen hat.

Ab 1889 wurde das Feuerlöschwesen in Markranstädt wesentlich verbessert und die Wehr mit modernen Geräten ausgerüstet. Das war zwingend notwendig geworden, weil sich die Stadt in den sog. Gründerjahren recht stürmisch entwickelte. Die Einwohnerzahl betrug im Jahr 1875 noch 2.457, doch bereits 1885 war sie auf 4.005 angewachsen. So wurde der Brandschutz durch die freiwillige Feuerwehr in damaliger Mannschaftsstärke und Ausrüstung als nicht mehr ausreichend befunden. Deshalb wurde schon 1882 eine Pflichtwehr mit 74 Mann aufgestellt, die sich jedoch nicht als lebensfähig erwies. Es fehlte an der straffen Anleitung und der notwendigen Disziplin bzw. Einsatzbereitschaft. Man entschloß sich deshalb bald, die Pflichtfeuerwehr umzubilden. So standen neben dieser die Freiwillige Feuerwehr mit 22 Mann - wie bei der Gründung - und in den Jahren von 1881 bis 1914 die sog. Debus'sche Fabriklöschmannschaft mit einer eigenen Spritze zur Brandbekämpfung bereit. Da die Effektivität bei einer Brandbekämpfung, neben ausreichend Löschwasser und Einsatzbereitschaft, Schnelligkeit und Fachwissen der Mannschaft, auch von der Ausrüstung abhängt, wurden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und örtlichen Erfordernissen immer wieder moderne Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungen angeschafft.

Quelle: Festschrift zum 125. Jahrestag der Gründung der Feuerwehr Markranstädt (1992)
 
Herausgeber: Stadt Markranstädt 

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